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![]() | Unsere Allgemeinen GeschäftsbedingungenI. Allgemeines - GeltungsbereichFür unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erfüllungsort für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht des Bestellers, ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der für unseren Geschäftssitz zuständige Gerichtsort. II. Angebote, Leistungsumfang, VertragsschlußUnsere Angebote sind stets freibleibend. Für den Umfang der vertraglich durch uns geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behalten wir uns auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Bestellers widersprechen. Teillieferungen durch uns sind zulässig, und können gesondert berechnet werden. III. Preise und ZahlungsbedingungenPreise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. Es gilt der in der schriftlichen Auftragsbestätigung, hilfsweise der in der jeweils gültigen Preisliste genannte Preis als vereinbart. Bei wesentlicher, nicht vorhersehbarer und von uns nicht beeinflussbarer Veränderung der Gestehungskosten behalten wir uns vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nicht für die Lieferung von Waren oder Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss geliefert oder erbracht werden sollen, es sei denn, die Waren oder Leistungen werden im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht. Bei Änderungswünschen des Bestellers nach Auftragsbestätigung werden die entstandenen Mehrkosten durch uns in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Besteller ist nur zulässig, wenn seine Gegenforderung gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. IV. Liefer- und Leistungsfristen, Abnahme und VersandDie Liefer- und Leistungsfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflussbereiches liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind von uns auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir sind stets bemüht, Liefer- und Leistungstermine einzuhalten. Sollte es im Einzelfall zu einer von uns zu vertretenden Liefer- oder Leistungsverzögerung kommen, so sind Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gegenüber gesetzten Nachfrist bleibt unberührt. Sofern keine festen Abnahmefristen vereinbart sind, hat der Besteller den Liefergegenstand innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen. Kommt der Besteller dieser Abnahmeverpflichtung nicht nach, so sind wir unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen, den Liefergegenstand auf Rechnung und Gefahr des Bestellers einzulagern oder anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Wir wählen das Transportunternehmen sorgfältig aus, übernehmen aber keine Haftung für Transportschäden, sofern diese nicht auf eine unzureichende oder fehlerhafte Verpackung durch uns zurückzuführen sind. Transport-, Bruch-, Diebstahl- und sonstige Versicherungen schließen wir nur auf ausdrückliches Verlangen und Rechnung des Bestellers ab. V. GefahrübergangDie Gefahr geht auf den Besteller mit der Abnahme, mit dem Tag der grundlosen Verweigerung der Abnahme, sowie bei Untätigkeit des Bestellers nach Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist oder einer etwa gesondert vereinbarten Abnahmefrist über. Die Gefahr geht in jedem Falle mit der Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes über. Nehmen wir Liefergegenstände aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten haben, so trägt der Besteller die Gefahr bis zum Eingang der Liefergegenstände bei uns. VI. EigentumsvorbehaltWir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller vor. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich hiervon zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die im Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände im Rahmen eines geordneten Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Veräußert der Besteller den Liefergegenstand seinerseits, ohne den vollständigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen Übergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinem Kunden einen Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterveräußerung sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an uns ab. Er ist auf unser Verlangen verpflichtet, den Erwerbern die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung der Rechte gegen die Erwerber erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bis zu dem jederzeit zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Diese Einziehungsbefugnis erlischt mit Insolvenzantragstellung. Zur Abtretung der Forderung ist der Besteller nicht befugt. Übersteigt der Wert der zu unseren Gunsten bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 %, so werden wir auf Verlangen des Bestellers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. VII. GewährleistungWir übernehmen keine Gewährleistung für solche Sachmängel, die auf nicht vertragsgemäßer Verwendung, normalen und technisch bedingten Verschleiß, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller, Witterungseinflüssen sowie chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen (z. B. Stromschwankungen) beruhen, sofern diese Umstände nicht auf ein Verschulden von uns zurückzuführen sind. Werden unsere Einbau-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen am Liefergegenstand vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt gleichfalls jede Gewährleistung, sofern der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Ist Auftragsgegenstand ausschließlich die Kalibrierung, so leisten wir Gewähr für die Ordnungsgemäßheit der Kalibrierung und die Reproduzierbarkeit des Messergebnisses, nicht jedoch für die Funktion des Messgerätes selbst. Bei berechtigten Mängelrügen kann der Besteller zunächst lediglich Nacherfüllung verlangen. Diese erfolgt nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern kann der Besteller erst, wenn wir die Nacherfüllung verweigern, diese fehl schlägt, endgültig unmöglich oder dem Kunden unzumutbar ist. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Sache, bzw. ab der Abnahme. VIII. Haftungsausschluss und HaftungsbeschränkungSchadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits oder einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verschuldeten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Kardinalspflichten; in letzterem Fall ist unsere Haftung bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Hier können Sie unsere AGBs auch im PDf-Format herunterladen. | ||